Datenschutz basiert auf Gesetzen
Alle Datenschutzprozesse unterliegen der DSGVO, dem BDSG und vielen anderen Abkürzungen
Datenschutz ist in erster Linie personenbezogen und in zweiter Linie sind alle Unternehmen betroffen, die, direkt oder indirekt, personenbezogene Daten verarbeiten. Die hier dargestellten Gesetze sind nach Wichtigkeit sortiert. Zuerst die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit ihren Erwägungsgründen (EWG) vermittelt einen schnellen Überblick über den Stand des europaweiten Datenschutzes.
Dann folgt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das ebenfalls komplett runderneuert wurde. Das BDSG neu hat das BDSG alt in rechtlicher Hinsicht vollständig ersetzt. Alle alten Regelungen sind in neue, die dann rechtlich verbindlich sind, zu übertragen.
Danach folgen alle anderen Gesetze, bzw relevante Informationen rund um das Kernthema DSGVO. Alle Gesetze sind miteinander verknüpft und nach einem einheitlichen Schema aufgebaut. Über eine Tabellenfunktion in der rechten Spalte lassen sich bekannte Punkte und Erläuterungen schnell anspringen.
Bundestag und Bundesrat haben mit dem (2.DSAnpUG-EU) "Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680" am 20. September 2019 nochmals Änderungen an 154 Gesetzen beschlossen. Jenachdem, wo man tätig wird, ist es ratsam, hier nachzuschlagen, ob die Änderungen das Unternehmen ebenfalls betreffen. Jede Menge bedrucktes Papier und viele Webseiten müssen überarbeitet werden. Auch Gesetzestexte, die bei Bundesministerien hinterlegt sind, bedürfen der Überarbeitung. Das kann bis zu einem Jahr dauern! Die 2.DSAnpUG-EU ist in den Links hinterlegt.
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ruft förmlich danach von Gerichten spezifiziert zu werden. Aber da Datenschutz-Beauftragte, egal ob intern oder extern, und Auditoren mit hoher Wahrscheinlichkeit
Geschäftsgeheimnisse
erfahren, gehen wir davon aus, dass auch sie betroffen sind.
Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie(KunstUrhG) ist nur noch ein Rumpfgesetz, das in grossen Teilen durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
ersetzt wurde. Einige Regelungen existieren weiterhin dennoch und betreffen unter Umständen den Datenschutz, insbesondere § 22 Recht am eigenen Bild. Der § 23 sollte ebenfalls näher betrachtet werden, ob die Nutzung des Bildes auch Gerichten standhält.