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Bundesmittel zur Förderung des Datenschutzes

Sichern von Fördermitteln aus dem BMWI Topf

Links zum Know-how Topf

  • BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • BAFA - Mittelstandsfoerderung - Unternehmensberatung
  • Download: Broschüre "Förderung unternehmerischen Know-hows"

Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-AroundBeratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.

Fördermittel für den Datenschutz

Teile unserer Leistungen, die wir in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit erbringen, sind förderfähig. Den Zuschuss können wir für Dritte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Unternehmen beantragen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung von Unternehmensberatungen junger und etablierter Unternehmen. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen. Die Fördermittel sollten in jedem Gall in Anspruch genommen werden.

Wer darf denn überhaupt beraten?

Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50%) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems) hochladen. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.

  • BAFA Link: Berater/Unternehmensberatung
  • Download: Leitfaden Qualitätsnachweis für Berater
  • Download: Berateranforderungen

Wer wird gefördert - Voraussetzungen

Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird über das BAFA bereitgestellt. Die neuen Beratungsrichtlinien, die seit 2016 gelten, stufen folgende Unternehmen als antragsberechtigt ein:

  • Jungunternehmen: Nicht länger als zwei Jahre am Markt
  • Bestandsunternehmen: Ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: In schwieriger wirtschaftlicher Situation
  • Der Unternehmenssitz muss sich in Deutschland befinden.
  • Das Unternehmen muss der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
  • Sofern es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt, sind die „Voraussetzungen [...] der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung […] zusätzlich zu erfüllen.“

Hinweise zur Beraterauswahl

Download: Hinweise für KMU zur Beraterauswahl Download: Merkblatt Beratungsbericht

Ausschluß der Förderung

Unabhängig vom Beratungsbedarf sind bestimmte Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen. Dies betrifft:

  • Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in den Bereichen Unternehmens-, Wirtschafts- oder Steuerberatung, Rechtswesen oder Insolvenzverwaltung oder in ähnlicher Weise beraten oder schulen.
  • Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen zur Eröffnung erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
  • Unternehmen, die Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, haben ebenfalls keine Antragsberechtigung.

Was wird gefördert

Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden drei Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen

Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Zusätzlich zu einer allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden, und/oder

Beratungen

  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmenssicherungsberatung

  • Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Der Fördersatz beträgt:

  • 80% in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
  • 60% in der Region Lüneburg
  • 50% in den sonstigen Regionen
  • 90% für Unternehmen in Schwierigkeiten
UnternehmensartBemessungs-
grundlage
Euro
RegionFördersatzmax. Zuschuss
Euro
Junge Unternehmen nicht
länger als 2 Jahre am Markt
4.000neue Bundesländer80%3.200
Region Lüneburg60%2.400
Sonstige50%2.000
Bestandsunternehmen
ab dem 3. Jahr nach Gründung
3.000neue Bundesländer80%2.400
Region Lüneburg60%1.800
Sonstige50%1.500
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000alle Standorte90%2.700

Antragsprozess

  • Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ zu finden ist. .
  • Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  • Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“).
  • Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
  • Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
  • Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der Leitstellen prüft den Antrag vorab und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden.

  • Nach Durchführung der Beratung muss ein Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls Online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung der Beratungskosten in voller Höhe nachweisen.
  • Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

Der Antrag und seine Formulare

  • Online-Portal zur Antragstellung
  • Online-Portal zum Verwendungsnachweis
  • Online-Staus-Verfolgung
  • Online-Upload

Zum Ausfüllen: Erklärung Einstufung als KMU

  • EU-KMU- und De-minimis-Erklärung

Last updated on 25/09/2019 by Axel Larator
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